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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CONCEPTNET GmbH, Regensburg
§1
Geltung der Bedingungen

a)       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der CONCEPTNET GmbH (im folgenden CONCEPTNET). Fremde Geschäfts- u. Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen.

b)       Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von CONCEPTNET schriftlich bestätigt sind.

c)        Die Angestellten von CONCEPTNET sind nicht befugt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser AGB hinausgehen.

d)       Sofern CONCEPTNET anderen den Zugang zum Internet verschafft, gelten entsprechende separate Bestimmungen ergänzend zu diesen AGB.

e)       Für die von CONCEPTNET betriebenen Internet-Dienste, wie z.B. www.cndata.de, www.cnweb.de, www.job-office.de und www.dr-med.net gelten diese AGB analog.

§2

Leistungen  von CONCEPTNET

a)       CONCEPTNET betreibt EDV-Systeme (Webserver), die fest in das weltweite Datennetz Internet integriert sind und stellt anderen Festplattenspeicher auf Webservern für deren Zwecke zur Verfügung. Die auf dem Webserver abgelegten Informationen können weltweit über das Datennetz abgerufen werden.

b)       CONCEPTNET richtet je nach Leistungsangebot einen Remote-Zugriff zur Pflege des Datenbestandes ein. Hierzu stellt CONCEPTNET dem Kunden einen passwortgeschützten Account zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich das Passwort streng geheim zu halten und den Provider umgehend zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist oder  bekannt sein könnte.

c)        Für die Nutzung des Speicherplatzes ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Er sichert außerdem ausdrücklich zu, dass die jeweiligen Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

d)       Neben den Webservern betreibt CONCEPTNET auch Mailserver. Über das POP3- und das SMTP-Protokoll können CONCEPTNET-Kunden den Internet-Dienst electronic Mail (eMail) nutzen.

e)       CONCEPTNET sichert eine Servererreichbarkeit von 97,5 Prozent im Jahresdurchschnitt zu. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten, die aufgrund von Wartungsarbeiten oder von technischen- bzw. sonstigen Problemen entstehen, die nicht im Einflussbereich von CONCEPTNET (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) liegen. Für Störungen innerhalb des Internet wird von CONCEPTNET keine Haftung übernommen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind generell auf den jeweiligen Auftragswert bis maximal DM 10.000,00 beschränkt.

f)         CONCEPTNET ist berechtigt, sämtliche Leistungen von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen zu lassen.

g)       CONCEPTNET versichert ausdrücklich, dass keinerlei Kundendaten, wie z.B. eMail-Adressen zu gewerblichen Zwecken weitergegeben werden.

§3

Domainkonnektierung

a)       Soweit die Konnektierung von Internet-Domains Bestandteil der Leistung ist, tritt CONCEPTNET im Namen des Kunden als Kontakt (technisch) gegenüber der zuständigen Organisation (DENIC, ...) auf. Durch Verträge mit diesen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.

b)       Wechselt der Kunde von CONCEPTNET zu einem anderen Provider, verpflichtet sich CONCEPTNET umgehend die Internet-Domain freizugeben, es sei denn, es stehen noch offene Forderungen gegenüber dem Kunden aus. In diesem Fall hat CONCEPTNET ein Zurückbehaltungsrecht an der Internet-Domain bis auf Erfüllung der Forderungen.

c)        CONCEPTNET hat auf die Vergabe der Domain-Namen keinerlei Einfluss. Aus diesem Grund wird keine Gewähr übernommen, dass die beantragte Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat.

d)       Wird der Kunde aufgefordert, eine Internet-Domain abzugeben, weil Sie angeblich Rechte Dritter verletzt, ist CONCEPTNET berechtigt, im Namen des Kunden auf die Domain zu verzichten.

e)       Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Domainnamen hat der Kunde selbst durchzuführen und zu finanzieren.

§4

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

a)       Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste und Leistungen von CONCEPTNET sachgerecht zu nutzen.

b)       Sofern nichts anderes vereinbart ist, stellt CONCEPTNET seine Leistungen monatlich zum Monatsende dem Kunden in Rechnung. Für die erbrachten Leistungen zahlt der Kunde die festgelegten Preise. Wenn sich der Kunde länger als 4 Wochen im Zahlungsverzug befindet, ist CONCEPTNET berechtigt, das Angebot des Kunden zu sperren. In diesem Fall bleibt der Kunde verpflichtet, die monatlichen Entgelte weiterhin zu entrichten. Wird zwischen dem Kunden und CONCEPTNET die Zahlungsart „jährlich“ vereinbart, so sind diese Zahlungen stets im vorhinein zu leisten. Falls in diesem Falle der Kunde den Vertrag mit CONCEPTNET vorzeitig auflöst wird eine etwaiges Guthaben dem Kunden nicht verrechnet und auch nicht ausbezahlt.

c)        Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Inhalte seiner Internet-Aktivitäten nicht gegen geltendes Recht oder gegen die „guten Sitten“ verstoßen. CONCEPTNET behält sich vor, Aktivitäten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, insbesondere wenn diese pornographischer, gewaltzeigender oder radikaler Art sind oder Rechte Dritter verletzen, für den Abruf zu sperren. In diesem Fall ist CONCEPTNET berechtigt, den Vertrag ohne jegliche Frist zu kündigen und etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Es entsteht keine Prüfungspflicht für CONCEPTNET.

d)       Falls der Kunde Werbeemails oder Massenemails unter Angabe seines Domain-Namens verschickt, ohne von den Emailempfängern dazu aufgefordert worden zu sein, behält sich CONCEPTNET vor, den Account umgehend zu sperren.

e)       Der Kunde verpflichtet sich, CONCEPTNET im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrige Handlungen des Kunden beruhen.

f)         Der Kunde ermächtigt die CONCEPTNET GmbH im Falle von gesetzlichen Gegebenheiten oder aufgrund von behördlichen Aufforderungen, ohne weitere Zustimmung, Daten an die jeweiligen Institutionen weitergeben zu dürfen.

§5

Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen

a)       Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit schriftlicher Zustimmung von CONCEPTNET auf Dritte übertragen werden.

b)       Bei der Entwicklung von Software durch CONCEPTNET erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis oder Teilen daraus, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcodes erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

c)        Das Nutzungsrecht an einer von CONCEPTNET entwickelten oder gelieferten Software umfasst die Nutzung und Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden und darf Dritten in Teilen oder als Ganzes nicht zugänglich gemacht werden.

§6

Vertragskündigung

a)       Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

b)       Falls nichts anderes vereinbart ist, ist der Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündbar. Die Kündigung muss in schriftlicher Form CONCEPTNET zugestellt werden.

c)        Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

§7

Schlussbestimmungen

a)       Erfüllungsort ist Regensburg, Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund eines Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist der jeweilige Sitz von CONCEPTNET.

b)       Auf die Verträge mit CONCEPTNET findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

c)        Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahestehende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.